Post- und Telefonentzug durch den Betreuer

Prof. Dr. Volker Thieler
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Post- und Telefonentzug durch den Betreuer

Immer wieder erfährt die Kester-Haeusler-Stiftung von Beschwerden zahlreicher Betreuten, dass diese ihre Post nicht erhalten. Auch Ihren Kontostand kennen sie nicht. Sie sind durch die Anordnung einer Postsperre des Gerichts, woraufhin die Post dem Betreuer zugeschickt wird, entmündigt und von der Außenwelt abgeschnitten.

Herr Prof. Dr. Volker Thieler, der Leiter des Forschungsinstituts Betreuungsrecht der Kester-Haeusler-Stiftung, bemängelt dieses Verhalten scharf. Die Post ist Eigentum des Betreuten und soll das auch bleiben. Hier kommt es von manchen Betreuern eklatant zur Verletzung eines Grundrechts. Herr Prof. Dr. Thieler weist auch darauf hin, dass viele Straftaten der Betreuer nicht passiert wären, wenn die Betreuten Kopien ihrer Kontoauszüge erhalten hätten und dadurch erfahren könnten, was mit Ihren Konten geschieht.

Es geht aber nicht nur um Bankkonten. Es geht auch um private Briefe oder Ähnliches. Dieser Missstand ist anscheinend in der Öffentlichkeit noch nicht gesehen worden. Es gibt ein Grundrecht auf Post. Der Betreuer darf zwar aufgrund derartiger Beschlüsse, wonach ihm die Post zugeleitet werden muss, die Post lesen, sie bleibt aber im Eigentum des Betreuten.

Prof. Dr. Volker Thieler
Vorsitzender des Instituts Betreuungsrecht der Kester-Haeusler-Stiftung


Weitere Informationen finden Sie auf:
https://www.rechtsanwalt-thieler.de und http://www.kester-haeusler-stiftung.de
3 سال پیش در تاریخ 1400/05/07 منتشر شده است.
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