Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Das ist 2023 neu | Marktcheck SWR

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Welche Dokumente sollte jeder von uns vorbereiten? Alles Wichtige zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung plus Neuerungen im Jahr 2023.
 
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Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 17. Januar 2023. Ganze Marktcheck-Folgen inkl. Untertitel in der Mediathek: http://x.swr.de/s/13zv  
Übrigens: Da Marktcheck zum SWR gehört, könnt ihr dieses Video kostenlos im WLAN herunterladen und unterwegs offline schauen!
 
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EHEGATTENNOTVERTRETUNG BETREUUNGSRECHT 2023
Seit Januar 2023 gibt es eine gesetzliche Neuerung, den Paragraf 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betreffend. Die Ehegattennotvertretung legt fest, dass Ehegatten und eingetragene Lebenspartner im Notfall ein gegenseitiges Vertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten sowie bei „kurzfristig freiheitsentziehenden Maßnahmen“ haben – wenn keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung anderen Inhalts vorliegt.

WER BRAUCHT EINE VORSORGEVOLLMACHT?                                                                                                                                     Trotz dieser Neuerung empfiehlt es sich in jedem Fall, durch Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung plus Patientenverfügung für den Ernstfall vorzusorgen – auch schon in jungen Jahren. Auch junge Menschen können durch einen Unfall oder eine Erkrankung plötzlich handlungsunfähig werden.

Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine bestimmte Person meine Angelegenheiten regeln, wenn ich selbst nicht mehr dazu in der Lage bin. Die Vollmacht kann auch auf mehrere Personen verteilt werden, ebenso können einzelnen Personen bestimmte Befugnisse zugeordnet werden.

WAS IST EINE BETREUUNGSVERFÜGUNG?                                                                                                                                     Mit einer Betreuungsverfügung kann man dem Betreuungsgericht bestimmte Personen als Betreuer vorschlagen. Im Grunde ist eine Betreuungsverfügung nicht unbedingt notwendig, wenn eine Vorsorgevollmacht existiert.

PATIENTENVERFÜGUNG                                                                                                                                         In einer Patientenverfügung legt man fest, wie man in medizinischer Hinsicht behandelt werden möchte und welche Maßnahmen getroffen oder nicht getroffen werden sollen.

RECHTLICHE BETREUUNG: NEUERUNGEN 2023
Im neuen Betreuungsrecht werden dem Betreuten mehr Selbstbestimmung und Mitspracherechte eingeräumt. Es soll nicht länger das „Wohl“ des Betreuten im Vordergrund stehen, sondern seine Wünsche. Diese müssen vom Betreuer ermittelt und befolgt werden.

ABSCHOTTEN UND ISOLIEREN NICHT MEHR SO EINFACH
Mit dem neuen Gesetz ist es nicht mehr so einfach, eine Person zu isolieren oder abzuschotten. Besuchsverbote sind jetzt nur noch möglich, wenn der Betreute explizit sagt, dass er die Person nicht sehen möchte.

Ist der Betreute mit dem Betreuer unzufrieden, muss das Gericht einen anderen Betreuer bestimmen oder die gewünschte Bezugsperson einsetzen.

FAMILIE HAT RECHT AUF AUSKUNFT  
Die Familie des Betreuten hat ab sofort einen Anspruch auf Auskünfte, beispielsweise was Diagnosen der Ärzte anbelangt.

Autor: Jens Schreglmann, Angelika Scheffler-Ronen
Bildquelle: AdobeStock/U. J. Alexander
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► Einen Artikel zum Thema gibt es hier: https://www.swrfernsehen.de/marktchec...
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پارسال در تاریخ 1401/10/28 منتشر شده است.
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