Entsorgung des Eigentums der Betreuten
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Entsorgung des Eigentums der BetreutenImmer
Entsorgung des Eigentums der Betreuten
Immer wieder werden der Kester-Haeusler-Stiftung Fälle gemeldet, bei denen ältere Menschen von ihrer Wohnung in ein Altenheim verbracht werden. Dabei wird der gesamte Hausstand vom Betreuer entsorgt, die Angehörigen werden nicht gefragt und haben nicht die Möglichkeit, sich alte Erinnerungsstücke auszusuchen. Familienbilder, Pässe, Urkunden und alte Erinnerungen innerhalb der Familie werden entsorgt. Es gibt sogar ein Schenkungsverbot der Betreuer, sie dürfen den Angehörigen nach der aktuellen Rechtslage nichts schenken. Die Betreuer dürfen die Gegenstände auch nicht lagern, da es keine Rechtsgrundlage für die Übernahme der Lagerkosten gibt. Eine Rechtslage, die völlig unklar ist und auf welche man in der Öffentlichkeit hinweisen muss. Insbesondere ältere Menschen sollten schon zu Lebzeiten entscheiden, eventuell in einem Testament niederlegen oder sonst irgendwo, was mit dem Hausrat geschehen soll.
Prof. Dr. Volker Thieler
Vorsitzender des Instituts Betreuungsrecht der Kester-Haeusler-Stiftung
Weitere Informationen finden Sie auf:
https://www.rechtsanwalt-thieler.de und http://www.kester-haeusler-stiftung.de
Immer wieder werden der Kester-Haeusler-Stiftung Fälle gemeldet, bei denen ältere Menschen von ihrer Wohnung in ein Altenheim verbracht werden. Dabei wird der gesamte Hausstand vom Betreuer entsorgt, die Angehörigen werden nicht gefragt und haben nicht die Möglichkeit, sich alte Erinnerungsstücke auszusuchen. Familienbilder, Pässe, Urkunden und alte Erinnerungen innerhalb der Familie werden entsorgt. Es gibt sogar ein Schenkungsverbot der Betreuer, sie dürfen den Angehörigen nach der aktuellen Rechtslage nichts schenken. Die Betreuer dürfen die Gegenstände auch nicht lagern, da es keine Rechtsgrundlage für die Übernahme der Lagerkosten gibt. Eine Rechtslage, die völlig unklar ist und auf welche man in der Öffentlichkeit hinweisen muss. Insbesondere ältere Menschen sollten schon zu Lebzeiten entscheiden, eventuell in einem Testament niederlegen oder sonst irgendwo, was mit dem Hausrat geschehen soll.
Prof. Dr. Volker Thieler
Vorsitzender des Instituts Betreuungsrecht der Kester-Haeusler-Stiftung
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3 سال پیش
در تاریخ 1400/05/04 منتشر شده
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