Betreuung – Angehörigenisolation

Prof. Dr. Volker Thieler
Prof. Dr. Volker Thieler
2.6 هزار بار بازدید - 6 سال پیش - Betreuung - AngehörigenisolationAus dem Betreuungsrecht
Betreuung - Angehörigenisolation

Aus dem Betreuungsrecht kennt der Rechtsexperte, Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler viele Fälle, die die Angehörigenisolation betreffen. Unter Angehörigenisolation verstehen wir, dass dritte Personen – dies können weitere Angehörige des Angehörigen sein oder Fremde – den Betreuten isolieren. Isolieren heißt, dass sie Besuchsverbote aussprechen, die überhaupt nicht begründet sind bzw. eine eklatante Verletzung der Menschenrechte des Betreuten darstellen.

Besuchsverbote werden teilweise auch von Kliniken und Altenheimen ausgesprochen, weil sich Angehörige über die Art und Weise der ärztlichen oder medizinischen Betreuung oder Pflege beschweren. Man möchte diese Kontrollen vermeiden und spricht letztendlich einfach ein Besuchsverbot aus. Gravierend ist dann in diesen Fällen noch der Versuch der entsprechenden Stellen, die Entziehung der Vorsorgevollmacht bei Gericht zu beantragen.

Es gibt verschiedene Varianten der Angehörigenisolation. Entweder Besuchsverbote über Altenheime, Krankenhäuser oder direkt an die Besuchspersonen, die glauben, dass sie hierüber im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit oder übertragenen Sorgerechtstätigkeit des Betreuten hierüber entscheiden können. Derartige Besuchsverbote sind Verstöße gegen die Menschenrechte. Die Motivation über die Besuchsverbote ist vielfach. Meist handelt es sich – wie bereits zuvor ausgeführt, dass Kontrollen verhindert werden sollen. Meist handelt es sich aber auch darum, das andere Angehörige ausgesperrt werden sollen, dass gewisse Erbschleichertatbestände vorbereitet werden oder schlichtweg, um sich wegen Verletzungen des Isolationsaussprechers, rächen möchte. Egal, wie die Motivationslage ist, ungerechtfertigte Besuchsverbote sind Isolierungen. Sie verstoßen gegen die Menschenrechte und die UN-Konvention der Menschenrechte. Es gibt hier verschiedene Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Soweit die Notwendigkeit besteht, kann man sogar im Eilverfahren beim Betreuungsgericht einen Antrag auf Aufhebung des Besuchsverbotes stellen. Vorab muss der Rechtsanwalt oder Jurist, der diese Tatbestände prüft, auch klären, ob überhaupt der Wahrnehmungsbereich des Gerichts, Betreuers oder der beauftragten Person zugewiesen worden ist, eine Möglichkeit des Besuchsverbots beinhaltet. Ansonsten ist oft in derartigen Fällen empfehlenswert bei Gericht den Antrag zu stellen, den Betreuer auszuwechseln. Diese Anträge kann jeder stellen.

Die Fälle des Besuchsverbots oder Angehörigenisolation haben extrem zugenommen. Das große Problem in diesem Bereich ist, dass eine Kontrolle der Art und weise der Betreuung von älteren Menschen oder Personen, die Hilfe benötigen und sich im privaten Umfeld aufhalten, leider durch den Gesetzgeber nicht gewünscht ist. Es gibt also keine Kontrollmechanismen, wie in Altenheimen. Hier dient die Heimaufsicht, derartige Missstände zu verhindern. Es gibt keine private Unterbringungskontrolle. Die Dunkelziffer der Angehörigenisolation dürfte enorm sein.

Herr Prof. Dr. Thieler empfiehlt, in eklatanten Fällen auch die Press einzuschalten. Oftmals werden derartige Pressekontakte dazu führen, dass die Zeitungen darüber berichten und die Missstände aufgedeckt werden.

Gerade in Pflegeheimen fällt eine Isolation dadurch auf, dass Heim, wenn sie sich kontrolliert fühlen, bei Gericht den Antrag stellen, die entsprechende Person, die man ausschalten möchte, die Vorsorgevollmacht zu entziehen oder die Betreuung zu entziehen. Es kommt dann meistens der Betreuer vom Gericht, der bisher auch gut mit dem Pflegeheim zusammenarbeitete.

Derartige Missstände dürfen nicht auftreten und müssen kontrolliert und abgeschafft werden.

Weitere Informationen finden Sie auf https://www.rechtsanwalt-thieler.de/p....
6 سال پیش در تاریخ 1397/07/07 منتشر شده است.
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