Eigentumsverletzung des Betreuten!

Prof. Dr. Volker Thieler
Prof. Dr. Volker Thieler
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Vernichtung des Eigentums der Betreuten

Dem Betreuungsinstitut der Kester-Haeusler-Stiftung sind in den letzten Jahren zahlreiche Schreiben zugegangen, die immer wieder über Beschwerden der Angehörigen berichteten, dass das gesamte Inventar von Wohnungen alter Menschen aufgelöst wird.

Diese Beschwerden kommen ebenfalls von Personen, dessen Eigentum sich in den Wohnungen der Betroffen befand, obwohl diese nicht einmal mit dem Betroffenen verwandt waren. Auch Kinder klagen darüber, dass deren Eigentum, welches sie in den Wohnungen der Eltern zurückgelassen hatten, entsorgt wird. Dies geschieht, indem die Betreuer Entsorgungsfirmen beauftragen und meistens auch die Gegenstände schätzen und verkaufen lassen, dessen Wert sodann den Konten der Betreuten zugeschrieben wird.

Eine umfangreiche Kontrolle seitens des Gerichts findet hier unserer Ansicht nach nicht statt. Uns wird immer wieder davon berichtet, dass wertvolle Gegenstände verschwunden sind und persönliche Papiere und Unterlagen, wie beispielsweise Urkunden, Fotos, Erinnerungen an die Kindheit oder an die gesamte Existenz der Familie, auf dem Müll gelandet sind.

Der Vorstandsvorsitzende der Kester-Haeusler-Stiftung, Herr Prof. Dr. Volker Thieler, vertritt die Ansicht, dass dieses Verhalten rechtswidrig ist, da die Gegenstände entweder im Eigentum der alten Menschen stehen oder im Eigentum Dritter. Die Betreuer hingegen haben ein großes Problem damit, dass sie die Gegenstände nicht verschenken dürfen, da es ein Schenkungsverbot im Betreuungsrecht gibt. Angehörige werden daher diesbezüglich nicht befragt, ob sie solche Gegenstände behalten möchten. Einige Betreuer wenden hierzu einen Trick an, indem sie diese Gegenstände den Angehörigen, auch künftigen Erben, leihweise zur Verfügung stellen.

Man muss dabei auch bedenken, dass die Vernichtung der Familiengeschichte, sei es durch Vernichtung der Bilder, Urkunden, Briefe usw., auch eine Vernichtung des Erbes ist, das die Erben der betreuten Personen, die in ein Heim verlegt wurden, erleiden.

Prof. Dr. Volker Thieler
Vorsitzender des Instituts Betreuungsrecht der Kester-Haeusler-Stiftung


Weitere Informationen finden Sie auf:
https://www.rechtsanwalt-thieler.de und http://www.kester-haeusler-stiftung.de
3 سال پیش در تاریخ 1400/05/12 منتشر شده است.
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