Fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers

raekotz
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41.5 هزار بار بازدید - 14 سال پیش - Ein Arbeitsverhältnis kann vom Arbeitgeber
Ein Arbeitsverhältnis kann vom Arbeitgeber fristlos gekündigt werden, wenn ein Arbeitnehmer Arbeitgebereigentum unterschlägt oder entwendet. Das Bundesarbeitsgericht (Fall „Emmely", Urteil vom 10.06.2010, Az.: 2 AZR 541/09) ist der Ansicht, dass bei einem Diebstahl oder einer Unterschlagung von geringwertigen Gütern eine fristlose Kündigung unter Umständen unwirksam ist und das Verhalten des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber lediglich abgemahnt werden darf. In vielen Fällen muss der Arbeitgeber zunächst eine Abmahnung aussprechen, bevor er eine fristlose Kündigung aussprechen darf. Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz erläutert, in welchen Fällen eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann und welche Folgen dies für den Arbeitnehmer hat. Weitere Informationen erhält man unter http://www.ra-kotz.de oder unter http://www.arbeitsrechtsiegen.de.
14 سال پیش در تاریخ 1389/08/24 منتشر شده است.
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