Teurer Einsatz – wer bezahlt, wenn Polizei, Rettungswagen & Co. anrücken? | Marktcheck SWR

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116.7 هزار بار بازدید - 3 سال پیش - Wenn man Hilfe braucht oder
Wenn man Hilfe braucht oder sich und andere schützen will, tätigt man den Notruf. Aber wer übernimmt wann die Kosten für den Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettungswagen?

Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 5. Oktober 2021, siehe Video

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NOTRUF
Wenn man selbst Hilfe braucht oder andere schützen will, wird sofort der Notruf 110 oder 112 gewählt. Aber wer übernimmt eigentlich die Kosten für den Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettungswagen? Wann zahlt die Krankenkasse und wann müssen die Patienten oder sogar Dritte die Kosten für die Hilfe selbst übernehmen?

WER BEZAHLT DEN FEUERWEHREINSATZ?
Allgemein gilt: Die Einsätze der Feuerwehr sind dann kostenfrei, wenn die Feuerwehr ihren sogenannten Kernaufgaben nachkommt. Dazu zählen das Löschen von Bränden und das Hilfeleisten in lebensbedrohlichen Lagen für Mensch und Tier.

Was aber, wenn der Nachbar grillt, andere Anwohner einen Brand vermuten und die Feuerwehr rufen? – Auch hier muss weder die Person, die die Feuerwehr ruft, noch die Person, die grillt – wenn sie dies ordnungsgemäß tut – bezahlen.
„Lieber einmal mehr die Feuerwehr rufen als zu wenig“, betont unser Rechtsexperte Karl-Dieter Möller. Sie brauchen also keine Angst haben, dass Sie für einen „falschen Alarm“ zur Kasse gebeten werden.

WER ZAHLT BEI EINEM FEHLALARM?
Wenn der Rauchmelder anschlägt und die Nachbarn die Feuerwehr holen, ist das in den meisten Regionen nicht kostenpflichtig. Aber Achtung: Sind die Rauchmelder an einem Meldesystem angeschlossen, kann der Feuerwehreinsatz auch bei einem Fehlalarm in Rechnung gestellt werden.

WER TRÄGT DIE KOSTEN FÜR EINEN POLIZEIEINSATZ?
Vollsperrungen an Flughäfen oder Bahnhöfen, verursacht durch einen liegengebliebenen Rucksack oder den vergessenen Koffer, kommen immer wieder vor. Doch wer zahlt den Einsatz im Falle eines Fehlalarms?

Kann die Polizei bei ersten Untersuchungen eine mögliche Gefahr ausschließen, muss der Inhaber des Gepäckstücks in der Regel nicht zahlen. Wenn eine Gefahr aber nicht ausgeschlossen werden kann und der Fundort des Gepäckstücks gesperrt werden muss, dann können hohe Kosten für den Verursacher entstehen. Sie sollten also immer gut auf das eigene Gepäck achten, um solche Kostenerstattungen zu vermeiden.

PANNENBEDINGTE STRASSENSPERRUNG – WER ZAHLT?
Wenn es einen Unfall gab und die Polizei in erster Linie kommt, um Beweise zu sichern, muss der Polizeieinsatz in der Regel nicht gezahlt werden.
Wenn mit dem eigenen Auto aber eine Gefahrenlage gebildet wird, dann kommen die Einsatzkräfte, um diese zu entschärfen. Für die entstehenden Kosten können Verantwortliche dann zur Kasse gebeten werden.

FEHLALARM DER ALARMANLAGE
Wer Zuhause eine Alarmanlage installiert hat, muss auch dann für die Gebühren des dadurch veranlassten Polizeieinsatzes aufkommen, wenn der Grund für das Auslösen der Anlage im Nachhinein nicht mehr feststellbar ist. Denn handelt es sich um eine ungerechtfertigte Alarmierung, ist der Schutz durch die Polizei kostenpflichtig. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz im Fall eines Hausbesitzers.

WER BEZAHLT DEN RETTUNGSWAGEN?
Grundsätzlich haben alle Mitglieder einer Sozialversicherung nach § 60 SGB V einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für den Krankentransport. Es muss aber eine medizinische Notwendigkeit vorliegen, damit der Einsatz auch von der Krankenkasse übernommen wird. Diese bescheinigt entweder der Notarzt oder der behandelnde Arzt. Außerdem muss der Transport ins Krankenhaus stattgefunden haben.
Gesetzlich Versicherte müssen dann lediglich einen Kostenbeitrag von 10 Euro zahlen. Die privaten Gesundheitskassen erstatten die Aufwendungen meist in vollem Umfang. Ob das auf Sie zutrifft, können Sie Ihrem Tarif entnehmen.

Wird der Patient nach Ankunft des Rettungswagens nicht ins Krankenhaus transportiert, sondern verbleibt an Ort und Stelle, kann die Krankenkasse oder Krankenversicherung eine Kostenerstattung veranlassen. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Patient sich weigert, ins Krankenhaus zu fahren, weil er den Rettungswagen nicht selbst gerufen hat und ihm der Zeitaufwand zu hoch ist.

FAZIT
In Notfall-Situationen zählt jede Sekunde. Daher gilt: Lieber einmal zu viel Hilfe rufen als einmal zu wenig. In der Regel werden die entstandenen Kosten übernommen.
Außerdem besteht die Pflicht zu helfen. Wenn diese verweigert wird, können nicht nur hohe Kosten entstehen, man kann sich damit auch strafbar machen.

Autorin: Angelika Scheffler-Ronen
Bildquelle: Colourbox

#Feuerwehr #Polizei #Rettungswagen
3 سال پیش در تاریخ 1400/07/30 منتشر شده است.
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