💡 Wortmarke oder Wortbildmarke? Was melde ich am besten an? #rolfclaessen

Rolf Claessen
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22.9 هزار بار بازدید - 7 سال پیش - Melde ich am besten eine
Melde ich am besten eine Wortmarke oder eine Wortbildmarke an? 🔴 Hier abonnieren ► youtube.com/subscription_center?add_user=rolfclaes… Vielen Dank! ☺️ #rolfclaessen 🔴 Beschreibung: Ich bin Rolf Claessen, Patentanwalt und Partner bei Michalski · Hüttermann & Partner, und in diesem Video erkläre ich genau, ob man besser eine Wortmarke oder eine Wort-/Bildmarke – also eine grafisch gestaltete Wortmarke - anmeldet Oft stellen sich Mandanten, die zum ersten mal eine Marke anmelden, die Frage, ob sie besser die Wortmarke oder die Wort-Bildmarke anmelden sollen. Sie haben für viel Geld einen Designer beauftragt und ein wunderschönes Logo mit dem neuen Namen MARIMBA für Ihr Tanzstudio oder Ihre Knoblauchpressen erhalten. Meine klare Empfehlung: Wortmarke! Warum? Die Wortmarke schützt das Wort MARIMBA abstrakt und losgelöst von der grafischen Ausgestaltung, d.h. ein Wettbewerber, der MARIMBA anders als in Ihrem eigenen Logo gestaltet, fällt trotzdem immer unter Ihre Wortmarke, da er eben dieses Wort benutzt. Würden Sie das wunderschöne Logo anmelden, dann würde ein Wettbewerber nicht mehr unter Ihre Marke fallen, wenn er selbst die grafische Ausgestaltung des Wortes MARIMBA anders wählt als Sie. Es gibt aber auch noch einen zweiten Grund dafür, dass man die Wortmarke anmelden sollte: eine Marke kann von Wettbewerbern gelöscht werden, wenn sie innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung nicht wie eingetragen benutzt wird (Löschung wegen Verfalls). Wenn Sie also das Logo als Wort-/Bildmarke anmelden und in 3 Jahren kommt Ihre Marketing- oder Kommunikationsabteilung auf die Idee, das Corporate Design aufzufrischen und ein neues Logo zu designen, dann müssten Sie auch dieses Logo neu anmelden. Die alte Marke wäre dann 5 Jahre später löschungsreif. Wenn Sie die Wortmarke anmelden, dann kann das Logo so oft umgestaltet werden, wie Sie Spaß daran haben und es Ihnen auch nützt. Solange das Wort erhalten bleibt, gilt die Wortmarke als benutzt. Nur so können Sie also wirklich alte und starke Marken generieren. Es gibt eine Ausnahme: Marken bekommt man nur eingetragen, wenn sie nicht genau die Waren und Dienstleistungen beschreiben, die geschützt werden sollen. Wenn Sie nun eine Marke „Websites günstiger“ als Produkt- oder Firmennamen als Marke für Webdesign in Klasse 42 anmelden wollen, dann wird diese Marke vermutlich nur als Wort-/Bildmarke in grafischer Ausgestaltung eintragbar sein. Meine Empfehlung wäre aber, dass Sie sich einen phantasievolleren Namen aussuchen, da Sie unter einem solchen Namen nicht so wahrgenommen werden, dass Sie sich von Wettbewerbern gut unterscheiden könnten. Bei der Anmeldung der Marke sollten Sie also als Faustregel auf einen möglichst phantasievollen und wenig beschreibenden Namen setzen, um die Marke gut eingetragen zu bekommen und einen möglichst breiten Schutzbereich zu erzielen. Wie melde ich nun eine Wortmarke am besten an, um einen optimalen Schutzbereich zu erzielen? Ich melde Wortmarken immer vollständig in Großbuchstaben an, es sei denn, dass die Marke von einer unorthodoxen Schreibweise lebt, wie beispielsweise MARimBa. Warum Großbuchstaben? Weil dann nach der ständigen Rechtsprechung in den meisten Industrieländern die üblichen sog. Normalschreibweisen von der Marke umfasst sind. Dies gilt zwar in Deutschland auch für die übrigen Normalschreibweisen, so dass marimba auch eine Verletzungsform MARIMBA erfassen würde. In den USA beispielsweise umfasst aber nur MARIMBA auch identisch marimba und nicht umgekehrt. Wenn ich nun unbedingt eine Wort-/Bildmarke anmelden möchte? Dann empfiehlt es sich, diese Wort-/Bildmarke in schwarz/weiß anzumelden, sofern das möglichst ist und den Charakter der Marke nicht grundlegend ändert. Warum? Weil diese Marke dann nach der Rechtsprechung auch Benutzungsformen in allen üblichen Farbgestaltungen umfasst. Wenn dann also die Marke von Ihnen in blau benutzt wird und ein Wettbewerber dasselbe Logo in rot benutzt, fällt er dennoch unter Ihre Marke in schwarz/weiß. 🔴 Kontakt: Dr. Rolf Claessen Michalski · Hüttermann & Partner Patentanwälte mbB Speditionstraße 21 D-40221 Düsseldorf 📞 +49-211-159249-0 📠 +49-211-159249-20 ✉️ [email protected] 🔴 Legalese and Disclaimer - Rechtliches Sie haben sich ein Video von Patentanwalt Rolf Claessen angesehen. Die Meinungen der Teilnehmer in diesem Video sind ihre eigenen Meinungen und spiegeln nicht die Meinung der jeweiligen Kanzleien wieder und werden auch nicht von den Kanzleien mitgetragen. Keiner der Inhalte soll als Rechtsberatung angesehen werden. Diese Videos sollten unter keinen Umständen als Rechtsberatung oder als Rechtsauffassung ausgelegt werden. Die Inhalte dieser Videos sind als allgemeine Informationen gedacht. Für konkrete Rechtsfragen sollten Sie Ihren Patentanwalt kontaktieren. Konsultieren Sie Ihren Patenta
7 سال پیش در تاریخ 1396/06/23 منتشر شده است.
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