Autounfall mit ausländischem Fahrzeug: Wer zahlt? | Marktcheck SWR

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15.5 هزار بار بازدید - 9 ماه پیش - Wer zahlt bei Autounfällen im
Wer zahlt bei Autounfällen im Ausland? Oder im Inland mit ausländischem Fahrzeug? Und was passiert, wenn man Knöllchen aus dem Ausland nicht bezahlt?

00:00 Marktcheck fragt Möller
01:17: Fall: Unverschuldeter Autounfall im Ausland
05:54 Gespräch: Was tun nach einem Unfall im Ausland?
07:36 Wie kann ich mich absichern?
08:23 Urteil: Unfall in Deutschland mit ausländischen Unfallgegner-Fahrzeug
10:18 Gespräch: Was tun, wenn das Fahrzeug des Unfallgegners aus dem Ausland kommt?
12:26 Muss man Strafzettel aus dem Ausland bezahlen


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Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 12. September 2023. Ganze Marktcheck-Folgen inkl. Untertitel in der Mediathek: http://x.swr.de/s/13zv    

Übrigens: Da Marktcheck zum SWR gehört, könnt ihr dieses Video kostenlos im WLAN herunterladen und unterwegs offline schauen!  
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AUTOUNFALL IM AUSLAND: ICH BIN NICHT SCHULD, WAS TUN?
Wer im EU-Ausland unverschuldet mit dem eigenen Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist, sollte sich zuallererst an den Zentralruf der Autoversicherer wenden: +49 40 300 330 300 (aus dem Ausland, Mo-Fr von 8 bis 20 Uhr). Der Service gilt für alle Staaten der EU plus die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.

Die Notfallrufnummer innerhalb Europas ist die 112.

WIE BEKOMME ICH GELD VON DER AUSLÄNDISCHEN VERSICHERUNG?
Wer von einem ausländischen Autofahrer Schadensersatz will, bekommt beim Zentralruf einen Ansprechpartner genannt, den sogenannten Schadenregulierungsbeauftragten. Alle Versicherungsunternehmen der EU sind gemäß einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet, einen solchen Regulierungsbeauftragen mit Sitz in Deutschland zu benennen.

Beim Zentralruf kann man außerdem die Versicherung des Unfallverursachers ermitteln lassen, falls man sie nicht kennt. Dazu muss man lediglich das Kennzeichen des Unfallgegners angeben. Dies gilt sowohl für Autounfälle im Ausland als auch für solche im Inland mit einem ausländischen Fahrzeug.

WANN MUSS EIN REGULIERUNGSVORSCHLAG VORLIEGEN?
Der Regulierungsbeauftrage hat drei Monate Zeit, einen Regulierungsvorschlag, eine begründete Ablehnung oder eine Begründung, warum sich beides verzögert, vorzulegen.

Welche Möglichkeiten bleiben, wenn nach Ablauf dieser Frist immer noch kein Regulierungsvorschlag vorliegt und wann man vor Gericht gehen sollte, seht ihr im Video.


Autorin: Angelika Scheffler-Ronen
Bildquelle: Adobe Stock/Pongmoji

Einen Artikel zum Thema mit allen wichtigen Infos zum Nachlesen gibt es hier: https://www.swrfernsehen.de/marktchec...
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9 ماه پیش در تاریخ 1402/08/17 منتشر شده است.
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