Fortbildungspflicht (5.1.3. MaBV) Datenschutz

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426 بار بازدید - 5 سال پیش - Seit dem 25. Mai 2018
Seit dem 25. Mai 2018 sind die Vorgaben der DSGVO umzusetzen. In der Maklerpraxis hat das zu vielen Veränderungen im Austausch und beim Sichern von Kundendaten geführt. Bis heute stellen sich immer noch die Fragen, wann genau ist eine Einwilligung von Kunden, im Einkaufs- und Verkaufsprozess wirklich notwendig.

Für die Fortbildungsplicht hat das Thema Datenschutz ebenfalls eine Relevanz. Wir geben deshalb in diesem VideoBlog nochmals wichtige Hinweise über die Inhalte der DSGVO, zu der folgende Themen gehören.

* Informationspflicht
* Einwilligung
* Aufbewahrungsfristen
* Datensicherung
* Recht auf Löschen von Kundendaten
* Auskunftsrecht
* Verarbeitungsverzeichnis
* Datenschutzbeauftragter

Anhand von konkreten Praxisbeispielen aus dem Maklergeschäft, wird es deutlich, dass die DSGVO für  einen Immobilienmakler nicht wirklich ein großes Problem darstellt. Worauf es am Ende wirklich ankommt, damit man keine Problem mit dem Datenschutz bekommt, erklären wir ebenso.  

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Markus Langenbach - Inhaber und Gründer "Deutschlands größtes Online Trainings- und Informationsportal"
Michael Ritzert - Akademieleiter PROFI-MAKLER-AKADEMIE, mehr als 25 Jahre Erfahrung als erfolgreicher Immobilienmakler
5 سال پیش در تاریخ 1398/02/23 منتشر شده است.
426 بـار بازدید شده
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