Kündigung von Arbeitsverträgen in Dubai: stets wirksam und mit Abfindung

Prof. Dr. Christoph Juhn [Steuerberater]
Prof. Dr. Christoph Juhn [Steuerberater]
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Wenn man in Dubai ein Arbeitsverhältnis kündigt, dann ist dies stets wirksam. Zwar ist auch in Dubai ein Kündigungsgrund erforderlich, doch letzten Endes bleibt es bei der ausgesprochenen Kündigung durch den Arbeitgeber. Außerdem fällt bei einer Kündigung in Dubai stets eine Abfindung an. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kündigung vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer eingereicht wird.
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ماه قبل در تاریخ 1403/03/17 منتشر شده است.
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