BGH-Urteil: Widerrufsrecht für Treppenlifte

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2.5 هزار بار بازدید - 3 سال پیش - Aktenzeichen: I ZR 96/20Das Urteil
Aktenzeichen: I ZR 96/20
Das Urteil stärkt den Verbraucherschutz. Bestellt jemand einen Treppenlift, etwa beim Besuch eines Vertreters oder im Internet, hat er das gesetzliche 14 tägige Widerrufsrecht. Auch wenn der Kurventreppenlift individuell an das Treppenhaus angepasst wird, kann die Kundin oder der Kunde den Kaufvertrag zwei Wochen nach Abschluss widerrufen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte einen Vertrieb für Treppenlifte verklagt. Die Firma sollte nicht mehr in ihren Lieferbedingungen schreiben dürfen, dass das Widerrufsrecht ausgeschlossen sei. Das hat ihr der Wettbewerbssenat des BGH nun verboten. Wichtig für seine Entscheidung war: Schwerpunkt des Vertrages über einen Treppenlift ist nicht, dass der Käufer Eigentümer des Lifts wird. Schwerpunkt ist, dass der meist ältere Mensch einen funktionsfähigen Lift mit einer auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen speziell angepassten Laufschiene eingebaut bekommt. Das sei ein klassischer Werkvertrag; an dem gesetzlichen Widerrufsrecht führe kein Weg vorbei, so die Richterinnen und Richter. Nur wenn Kunden die Liftfirma schon während der Zwei-Wochenfrist  beauftragen, den Lift anzufertigen oder einzubauen, kann das Unternehmen Ersatz für seine Ausgaben verlangen. Mit dem Urteil schafft der Bundesgerichtshof rechtliche Klarheit. Vorher hatten die Oberlandesgerichte bei Verträgen dieser Art unterschiedlich geurteilt.
3 سال پیش در تاریخ 1400/07/29 منتشر شده است.
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