Stornokosten bei Reisen – wenn der Kunde plötzlich zahlen soll | Marktcheck SWR

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7.1 هزار بار بازدید - پارسال - Im Reiseprospekt wird kostenlose Stornierung
Im Reiseprospekt wird kostenlose Stornierung angeboten. Tatsächlich beansprucht, verweist der Veranstalter aufs Kleingedruckte und hält die Anzahlung zurück.

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Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 7. März 2023. Ganze Marktcheck-Folgen inkl. Untertitel in der Mediathek: http://x.swr.de/s/13zv  
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URLAUB GEBUCHT: KOSTENLOSE STORNOMÖGLICHKEIT?
Endlich wieder Urlaub mit Sonne und Strand – das wünschen sich Wolfgang und Anne Sobanski aus der Nähe von Ulm. So wie früher, vor Corona, soll es sein. In einem Aldi Reiseprospekt findet Wolfgang Sobanski ein passendes Angebot: Drei Wochen Gran Canaria, eine Pauschalreise mit Flug und Hotel. Für zwei Personen rund 3.000 Euro. Aldi verspricht im Prospekt sogar eine kostenlose Stornomöglichkeit, bis 14 Tage vor Reisebeginn.  

WEGEN CORONA STORNIERT
Wegen der unsicheren Corona-Situation kommt Anne und Wolfgang Sobanski die Möglichkeit zu stornieren zugute – und prompt tritt das Unverhoffte ein: Das Paar kann seine Reise nicht antreten. Wolfgang Sobanski storniert bei Aldi-Reisen fristgerecht und bittet um Rücküberweisung seiner Anzahlung von 825 Euro. Kurz darauf erhält er sogar die Maileingangbestätigung, in der es heißt, alle Neubuchungen für Bade- und Städtereisen inklusive Flug könnten bis 14 Tage vor Reiseantritt kostenlos umgebucht oder storniert werden.  

STORNIERUNG DOCH NICHT MÖGLICH?
Doch ein paar Tage später die Wendung: Plötzlich heißt es vom Reiseveranstalter Berge & Meer: „Wenn Sie die Reise stornieren möchten, dann ist dies nur kostenpflichtig möglich. In diesem Fall behalten wir die Anzahlung als Stornokosten ein.“ Wolfgang Sobanski beschwert sich direkt bei Aldi. Daraufhin meldet sich erneut der Reiseveranstalter Berge & Meer bei ihm. Der Kunde hätte etwas falsch verstanden. Die kostenlosen Stornobedingungen bezögen sich auf Buchungen aus dem Produktportfolio „Mein Wunschurlaub“ und würden nicht für die Reisekategorie „Unsere Reisewelt“ gelten, in der Wolfgang Sobanski gebucht hat.

UNGENAUE ANGABEN DES REISEVERANSTALTERS
Sobanski kann sich das nicht erklären - im Prospekt sei nicht zu erkennen gewesen, dass die Stornomöglichkeit für seine Reise nicht gilt. Der Reiseveranstalter aber besteht darauf: Im Prospekt sei eine farbliche Hervorhebung zu erkennen gewesen, die kostenlose Stornoklausel habe sich ausschließlich auf Buchungen aus der Kategorie “Mein Wunschurlaub” bezogen.  

MAHNUNG TROTZ STORNIERUNGSOPTION
Zwei Wochen vor Reisebeginn erhält Wolfgang Sobanski dann auch noch eine Mahnung: Er soll den restlichen Reisepreis bezahlen, da die Reise nicht storniert wurde. Inklusive Mahngebühren: 2.476 Euro. Wolfgang Sobanski schaltet einen Rechtsanwalt ein, er stellt fest: „Es ist ja hier auch im Prospekt nicht irgendwie eingeschränkt. Man kann ja nicht erkennen, dass es sich auf die eine oder andere Reise nur bezieht. An diese Erklärung ist der Reiseveranstalter gebunden, und das kann er auch nicht mehr im Nachhinein durch AGBs, die er dann noch irgendwie in den Vertrag hineinmogelt, wieder einschränken.“

ANZAHLUNG WIRD VOLLSTÄNDIG ERSTATTET
Grundsätzlich gilt, dass der Reiseveranstalter auf Verlangen des Kunden die Höhe der Stornokosten konkret begründen muss – und die stornierte Reise erneut anzubieten hat. Für die Sobanskis hat das Ganze ein gutes Ende: Berge & Meer spricht nun von einem Missverständnis, das man bedauere. Man wolle seinen werblichen Auftritt überprüfen und gegebenenfalls optimieren. Dem Kunden wird seine Anzahlung vollständig erstattet.

Autor: Patrick Jauß
Bildquelle: Adobe Stock/ Pixel Shot, Colourbox
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پارسال در تاریخ 1401/12/26 منتشر شده است.
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