Rente mit 50: Mit diesen Abzügen sollten Sie rechnen!

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Beachten Sie diese Dinge, wenn Sie mit 50 Jahren in Rente gehen möchten.

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7 Tipps, um früher in Rente zu gehen: Früher in Rente: 7 Tipps und Tricks, ...

Mit 50 Jahren in Rente gehen – eine Vorstellung, die vielen Menschen gefallen dürfte. Doch ist ein solch früher Eintritt in den Ruhestand überhaupt möglich? Und mit welchen Abzügen muss man rechnen, wenn man früher in den Ruhestand geht?

Da der Bezug der gesetzlichen Altersrente nur für diejenigen in Frage kommt, die wenigstens 35 Jahre berufstätig war, muss der 50-jährige Rentner bereits mit 15 Jahren ins Berufsleben eingestiegen sein. Außerdem darf es in diesen 35 Jahren keine Unterbrechung im Arbeitsleben gegeben haben. Für die allermeisten Arbeitnehmer bleibt die Rente mit 50 somit nur ein Traum. Bleibt nur noch, auf private Rücklagen zu setzen - oder einen späteren Frühruhestand anzustreben.

Die Abzüge für Frührentner
Wer vor dem regulären Renteneintrittsalters in Rente gehen möchte, muss eine Minderung der Rentenbezüge hinnehmen - ganz klar. Die Rente fällt also niedriger aus. Dabei gilt: Je früher man in Rente geht, desto weniger Geld gibt es aus der Rentenkasse. Man rechnet hier mit einer Kürzung von 0,3 Prozent für jeden Monat, den man frühzeitig in Rente geht. Wer also 1 Jahr vorzeitig aufhören möchte zu arbeiten, muss eine Kürzung der Rente von 3,6 Prozent hinnehmen - 0,3 Prozent mal 12 Monate sind gleich 3,6 Prozent. Die maximale Höhe des Abschlags beträgt 14,4 Prozent, was einem Zeitraum von 4 Jahren entspricht. Diese Abzüge gelten ein Leben lang und werden auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze einbehalten. Ein Rechenbeispiel: Wer mit 65 Jahren statt wie vorgesehen mit 67 Jahren in Rente geht und ursprünglich eine monatliche Rentenzahlung von 1.400 Euro erhalten hätte, kann nun mit einer Rente von knapp 1.300 Euro rechnen. Denn: Von der gesetzlichen Rente werden 7,2 Prozent abgezogen, also 100,80 Euro pro Monat.

Fazit
Bereits mit 50 Jahren in Rente zu gehen, ist in den allermeisten Fällen nicht möglich - es sei denn, man hat privat vorgesorgt. Die Voraussetzungen für eine staatliche Rente ab 50 sind einfach zu streng. Realistisch ist es hingegen, immerhin 4 Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand zu gehen - natürlich mit entsprechenden Abzügen. Es gibt auch noch die Möglichkeit, eine niedrigere Rente mit einer Ausgleichszahlung wieder zu erhöhen. Dies ist allerdings in nur sehr begrenztem Umfang möglich und lohnt sich in den allermeisten Fällen nicht.
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5 سال پیش در تاریخ 1398/01/14 منتشر شده است.
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