Doch kein Recht auf Unerreichbarkeit in der Freizeit?

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315 بار بازدید - 7 ماه پیش - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden,
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer auch in seiner Freizeit verpflichtet sein kann, Nachrichten von seinem Arbeitgeber entgegenzunehmen. Vor ein paar Monaten haben wir Euch schon von diesem Thema berichtet, damals lag der Fall noch beim Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein. Das BAG hat nun aber eine andere Entscheidung als das LAG getroffen, weshalb sich unser Experte, Thomas Krüger, den Arbeitsrechtsanwalt Tobias Nuxoll an seine Seite geholt hat, um gemeinsam mit ihm diesen Fall aufzuarbeiten und die Entscheidung zu ergründen. Also viel Spaß beim Anschauen des neuen Videos von Vereinfacher.de!

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7 ماه پیش در تاریخ 1402/09/27 منتشر شده است.
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