BGB AT: Vollmacht und Grundverhältnis

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1.9 هزار بار بازدید - 4 سال پیش - Vollmacht und Grundverhältnis sind voneinander
Vollmacht und Grundverhältnis sind voneinander unabhängig. Das Grundverhältnis begründet Pflichten, die Vollmacht ist die rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht. Diese ist Voraussetzung für eine wirksame Stellvertretung. § 168 BGB verknüpft beide Ebenen: Mit der Kündigung des Grundverhältnisses entfällt in der Regel die Vollmacht. Diese kann aber immer auch isoliert widerrufen werden. --------------------------- jura-freiburg.eu/ ---------------------------
4 سال پیش در تاریخ 1399/04/16 منتشر شده است.
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