BGB AT: Vollmacht und Grundverhältnis
1.9 هزار بار بازدید -
4 سال پیش
-
Vollmacht und Grundverhältnis sind voneinander
Vollmacht und Grundverhältnis sind voneinander unabhängig. Das Grundverhältnis begründet Pflichten, die Vollmacht ist die rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht. Diese ist Voraussetzung für eine wirksame Stellvertretung. § 168 BGB verknüpft beide Ebenen: Mit der Kündigung des Grundverhältnisses entfällt in der Regel die Vollmacht. Diese kann aber immer auch isoliert widerrufen werden.
---------------------------
jura-freiburg.eu/
---------------------------
4 سال پیش
در تاریخ 1399/04/16 منتشر شده
است.
1,990
بـار بازدید شده