Holdinggesellschaft steuerneutral gründen mit 1-50 % GmbH-Anteil || Dr. Christoph Juhn

Prof. Dr. Christoph Juhn [Steuerberater]
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Wenn Sie Ihre GmbH in eine Holdingstruktur überführen möchten, dann sind zwei Möglichkeiten zu beachten. In der ersten Variante halten Sie 51% der Unternehmensanteile, dann können Sie einen sogenannten qualifizierten Anteilstausch durchführen und dieses Vorgehen ist steuerneutral. Wenn Sie jedoch weniger Anteile halten, dann geht das nach § 21 Umwandlungssteuergesetz, leider nicht steuerneutral, sondern würde zur Besteuerung des kompletten Unternehmenswerts führen. Wenn Sie diese Variante betrifft, erklärt Ihnen Christoph Juhn in diesem Video, wie Sie durch ein Gestaltungsmodell die Steuern dennoch vermeiden können.

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Steuerberater Christoph Juhn

Christoph Juhn ist Steuerberater und Hochschuldozent in Köln. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Zuvor studierte er Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management. Seit 2014 ist er zudem ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.

In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.

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4 سال پیش در تاریخ 1399/04/25 منتشر شده است.
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