Die großen Kriminalfälle | S03 E05 | Ein Mord und keine Leiche | DOKU deutsch german

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122 هزار بار بازدید - 6 سال پیش - 1993 hielt er mit der
1993 hielt er mit der „Rotlichtaffäre“ im Saarland die Medien auf Trab: Hugo Lacour. Die Duz-Freundschaft mit dem Schläger, Zocker und Zuhälter, den die Lokalpresse zum „ungekrönten König des Saarbrücker Nachtlebens“ und „König der Saarbrücker Unterwelt“ avancieren ließ, kompromittierte führende Landespolitiker. Alles wartete darauf, dass der „liebe Hugo“ seine Drohung wahr machte und peinliche Fotos vom Ministerpräsidenten in der Nachtbar „Cascade“ endlich auspackte. Vergeblich. Der Kriminalfall Hugo Lacour ist dabei weitgehend unbeachtet geblieben. Kein anderer hat die saarländische Strafjustiz so lange beschäftigt. Der 1943 geborene Saarbrücker mit französischem Pass, jüngstes von 13 Geschwistern, ist seit Teenagertagen als gewalttätiger Krimineller aktenkundig. 1997 wurde er nach zwei Jahren Prozess wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Saarbrücker Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass Lacour in der Nacht vom 22. auf den 23. August 1985 den 62-jährigen Saarbrücker Kaufmann Heinz Weirich einen Wechsel und Vermögensübereignungen zu unterschreiben zwang und ihn anschließend ermordete. Tatmotiv: Habgier. Hugo Lacour beteuerte seine Unschuld. Gegen ihn sprachen ein ausgedehntes Vorstrafenregister, eine spektakuläre Flucht aus dem Gefängnis und eine 7000 Blatt umfassende polizeiliche Ermittlungsakte. Aber der im September 1985 als vermisst gemeldete Kaufmann Heinz Weirich wurde bis heute nicht gefunden. Zwölf Jahre nach der Tat verhängte das Saarbrücker Schwurgericht „Lebenslänglich“ nur auf Grund von Indizien; eine Leiche und gerichtsmedizinische Erkenntnisse über Zeit und Art des Todes fehlen. Hugo Lacour und seinen Verteidigern half dies ebenso wenig wie der Verweis darauf, dass das eigentlich für die Strafverfolgung zuständige Gericht in Metz – die Tat soll sich unmittelbar hinter der „grünen Grenze“ auf französischem Territorium abgespielt haben – 1990 die Mordanklage fallen ließ. Eine Berufung auf das Schengener Abkommen, das während des Lacour-Prozesses 1995 in Kraft trat und nach dessen Artikel 54 niemand wegen ein und desselben Deliktes zweimal strafrechtlich verfolgt werden darf, wies der Bundesgerichtshof in Karlsruhe 1999 zurück. Ein Mord ohne Leiche, eine Polizei und Justiz ohne den geringsten Zweifel an der Schuld des Verurteilten, ein „Lebenslänglicher“, der auch im Knast keine Ruhe gibt. Die Dokumentation von Inge Plettenberg rekapituliert die wesentlichen Fakten eines Falles, der in der deutsch-französischen Justizgeschichte ziemlich einmalig dasteht.
6 سال پیش در تاریخ 1396/11/23 منتشر شده است.
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