Betreuerbestellung – Ablauf Betreueranordnung Betreuungsgericht Betreuungsverfahren

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5.6 هزار بار بازدید - 8 سال پیش - Zuständig für die Einleitung eines
Zuständig für die Einleitung eines Betreuungsverfahrens ist das örtliche Amtsgericht/Betreuungsgericht. Vor der Entscheidung über eine  mögliche Betreuung wird das Gericht sich zunächst selbst einen unmittelbaren Eindruck zum Betroffenen verschaffen. Das ist ein Gespräch –es  kann auf Wunsch des Betroffenen in seiner Wohnung oder im Krankenhaus oder Pflegeheim stattfinden.  Hat das Gericht dann den Eindruck, dass der Betroffene seine Interessen nicht selbst wahrnehmen kann, bestellt das Gericht einen Betreuer.  

Informationen zum Referenten:

Rechtsanwalt  Dr.  Alexander T. Schäfer  http://atsrecht.de/

Mehr zum Thema

Betreuungsverfügung:

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Patientenverfügung:
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Kategorie  Betreuung
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8 سال پیش در تاریخ 1395/08/12 منتشر شده است.
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