Reise stornieren, wer zahlt die Kosten? | Reiserücktritt versichern | Reiserücktrittsversicherung 💡

Versicherungen einfach erklärt!
Versicherungen einfach erklärt!
4.5 هزار بار بازدید - 2 سال پیش - Vorfreude ist die schönste Freude
Vorfreude ist die schönste Freude - und falls etwas dazwi­schen­kommt, sind wir für Sie da
Schützen Sie sich vor hohen Stornokosten mit unserer Reiserücktritts­versicherung. Mit der Reiserücktritts­versicherung sichern Sie Ihre gebuchte Reise vor Reiseantritt und mit der Urlaubs­garantie einen Reise­abbruch im Urlaub ab – und das weltweit.

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Häufig lohnt sich der Abschluss einer Jahres-Rücktrittsversicherung bereits ab der 2. Reise im Jahr. Auch diese ist selbstver­ständlich zu günstigen Konditionen mit der Urlaubs­garantie kombinierbar. Mit der Jahres-Reise­rücktritts­versicherung können Sie das ganze Jahr lang beliebig oft sorgen­frei reisen. Wenn Sie Ihre Reise aus versicherten Gründen nicht antreten können, bleiben Sie nicht auf hohen Reise­rücktritts­kosten sitzen.

In welchen Fällen kann ich meine Urlaubsreise abbrechen?
Ist die planmäßige Durchführung einer Reise aus einem der folgenden Gründen nicht zumutbar, können Sie die Reise abbrechen:

unerwartete schwere Erkrankung
schwere Unfallverletzung
Tod
erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 Euro) durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten.

Der Versicherer zahlt bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme, oft abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann bis zu 20 Prozent der Stornokosten betragen. Achten Sie also darauf, dass Sie Tarife ohne Selbstbehalte wählen.

Versichert sollten nicht nur die Reisenden sein, sondern auch "Risikopersonen". Risikopersonen sind zum einen Mitreisende und zum anderen nahe Verwandte. Dies können je nach Versicherungsbedingungen folgende Personen sein:

Ihr Ehepartner / Lebensgefährte
Ihre Angehörigen
die Angehörigen Ihres Ehepartners / Lebensgefährten
Enkelkinder
Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen
Alle diese Personen sind je nach Vertrag mit durch die Versicherung geschützt.

Wenn es vor einer geplanten Reise Probleme gibt und Sie die Versicherung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie dies dem Versicherungsunternehmen unverzüglich mitteilen und gleichzeitig die Reise stornieren. Die Versicherung wird Nachweise zu den Gründen von Ihnen verlangen (z.B. ein ärztliches Attest zum Nachweis der Krankheit, eine Sterbeurkunde beim Tod eines Verwandten).

Der Beitrag für eine Reisetritts- bzw. Reiseabbruchversicherung hängt vom Reisepreis und dem Leistungsumfang und – in den meisten Tarifen – vom Alter des Versicherten ab.

Bei mehreren Reisen im Jahr lohnt ein Jahresvertrag. Dann ist jede einzelne Reise im Jahr bis zum versicherten Reisepreis abgesichert.

Für Familien ist der Abschluss eines Familienjahresvertrages zu empfehlen. Versicherungsschutz besteht dann auch für einzelne Familienmitglieder, wenn sie allein Reisen.

📆 Onlineterminbuchung:
https://www.terminland.de/leikam-vers...

Nico Leikam
Im Reil 8d
55262 Ingelheim am Rhein
📞 0170-2787835 / 06132-6599461
📧 [email protected]
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2 سال پیش در تاریخ 1400/12/06 منتشر شده است.
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