Einstellungsuntersuchung - Ärzte sind an Schweigepflicht gebunden

Deutscher Anwaltverein
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Viele Unternehmen schicken neuen Mitarbeiter vor Arbeitsantritt zum Arzt. Der Mediziner soll die Arbeitsfähigkeit beurteilen. „Dabei ist der Arzt entgegen vieler Befürchtungen weitgehend an seine berufliche Schweigepflicht gebunden“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Eine solche Untersuchung darf ein Arbeitgeber verlangen.

Der Mediziner darf aber nur überprüfen, ob der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Untersuchung die geplante Arbeit ausführen kann. „Der Arzt darf anschliessend dem Chef nur mitteilen, ob der Bewerber für die Stelle geeignet ist oder nicht“, so Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Die Weitergabe von medizinischen Details ist nicht erlaubt.

Weitere Informationen über die medizinische Einstellungsuntersuchung sowie die rechtlichen Bedingungen finden Sie in einem Beitrag auf der Seite der Deutschen Anwaltauskunft. Sowie einen Filmbeitrag dazu und mehr rechtliche Tips unter www.anwaltauskunft.de

Das Onlinemagazin der Deutschen Anwaltauskunft informiert Verbraucher über rechtlichen Themen und gibt praktische Tips. Dabei setzt die Redaktion nicht alleine auf Textbeiträge. Durch einen Medienmix von Onlinetexten, Podcasts und Filmbeiträgen haben die Nutzer vielfältige Möglichkeiten sich zu informieren.

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9 سال پیش در تاریخ 1394/02/29 منتشر شده است.
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