Schuldeingeständnis nach Unfall – Das müssen Sie wissen!

Fachanwalt Henning Hartmann - Verkehrsrecht
Fachanwalt Henning Hartmann - Verkehrsrecht
1 هزار بار بازدید - 4 سال پیش - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin zum Thema Schuldeingeständnis am Unfallort.
Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Jemand gibt die Erklärung nach einem Unfall ab „Ich war schuld“ und möchte sich später daran nicht mehr festhalten lassen. Was passiert dann? Dieser Frage gehen wir gleich nach.
Willkommen zurück liebe Zuschauer! Mein Name ist Henning Hartmann, ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht. Thema heute: Schuldanerkenntnis nach einem Unfall.
Es passiert recht häufig, dass nach einem Unfall eine schriftliche Erklärung abgegeben wird „Ich habe den Unfall verschuldet, ich habe den Unfall verursacht“ und fast genauso häufig kommt es dann später dazu, dass derjenige sich daran nicht mehr gebunden halten will. Man kann sich das lebhaft vorstellen: Man kommt nach Hause und der Ehepartner sagt „was hast Du denn da erklärt“ und da wollen wir doch mal versuchen wie wir da rauskommen ja. Der Mensch ist leider so gestrickt und nach Verkehrsunfällen hat man als Verkehrsanwalt tatsächlich die absonderlichsten Verhaltensmuster immer wieder beobachtet.
Zurück zum juristischen. Eine solche schriftliche Erklärung kann zwar nicht als deklaratorisches Anerkenntnis gewertet werden, also dass es dann Recht setzt, aber es kann sich an als ein Schuldbekenntnis darstellen und das hat eine Indizwirkung, und es kommt dann, das ist ganz interessant, zu einer quasi Umkehr der Beweislast, das heißt derjenige, der da etwas erklärt hat „Das und das und das habe ich getan“ und dadurch den Unfall verursacht, der muss dann eben beweisen, nachweisen, dass das unrichtig war und wenn das passiert dann kann er möglicherweise von seiner Erklärung sich wieder distanzieren.
Ansonsten und das ist die überwiegende Anzahl der Fälle, bleibt es dabei, dass diese einmal abgegebene Erklärung dann auch Indizwirkung hat, dass das Ganze so war.
Seien wir mal ehrlich, das ist doch auch ganz richtig, dass man sich an dem festhalten lassen muss, was man einmal als Erklärung abgibt. Das ist beim Abschließen von Verträgen auch nicht anders, bisschen anders liegt der Fall hier nach einem Verkehrsunfall, weil man möglicherweise verwirrt und unruhig und leicht überfordert ist, aber insgesamt denke ich schon, dass man verlangen kann, das wenn jemand schriftlich eine Erklärung abgibt, dass er dann dazu auch steht. Insofern stimme ich mit dieser Rechtsprechung überein, die ich hier gerade geschildert habe.
Sie können gerne Themenvorschläge für die nächsten Videos unterbreiten, ansonsten abonnieren Sie gerne meinen Kanal, dann bleiben sie kostenlos informiert zu den Bereichen Verkehrsrecht, Strafrecht und auch Verkehrsstrafrecht. Vielen Dank und bis zum nächsten Mal.“


Mehr Informationen zum Thema Schuldeingestendnis am Unfallort:
Schuldeingeständnis am Unfallort – streitentscheidend?
https://www.ra-hartmann.de/schuldeing...
Ist ein Schuldanerkenntnis nach dem Unfall gültig?
https://www.ra-hartmann.de/ist-ein-sc...

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4 سال پیش در تاریخ 1399/06/02 منتشر شده است.
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