Wer zahlt das Gutachten? - Verkehrsrecht | Kanzlei ZHS

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2.5 هزار بار بازدید - 2 سال پیش - Oliver Menke | Jurist für
Oliver Menke | Jurist für Schadensabwicklung nach Verkehrsunfällen | [email protected] | 02251 / 77498 - 18 | https://www.kanzlei-zhs.de/anwaelte/o...

Wer zahlt nach einem Verkehrsunfall das Gutachten am eigenen Fahrzeug?
Oliver Menke, Jurist für Schadensabwicklung nach Verkehrsunfällen, erklärt Ihnen in diesem Video die rechtliche Lage.

Am eigenen Fahrzeug kann man grundsätzlich immer ein Gutachten erstellen lassen. Die Frage ist: Wer zahlt dieses Gutachten? Hierzu muss man zwei verschieden Fallgruppen betrachten:

1. Unverschuldeter Unfall:
Sie haben immer die Möglichkeit, einen Gutachter Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Haftpflichtgutachtens zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten und eventuelle Rechtsanwaltskosten übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Dies gilt jedoch nicht für Bagatellschäden (Reparaturkosten betragen nicht mehr als 750€). In diesem Fall sollten Sie auf ein Kurzgutachten zurückgreifen. Die Kosten hierfür sind deutlich geringer und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.

2. Selbstverschuldeter Unfall:
Nur, wenn Sie vollkaskoversichert sind, werden die Gutachterkosten übernommen. Die Kosten für ein Gutachten werden von der eigenen Vollkaskoversicherung getragen. In diesem Fall schickt die Vollkaskoversicherung einen Gutachter aus eigenem Hause oder Sie bestimmen einen Gutachter in Abstimmung mit der Versicherung.

Gerne leisten wir Ihnen rechtlichen Beistand und stellen Ihnen einen seriösen Gutachter zur Seite.

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2 سال پیش در تاریخ 1401/03/09 منتشر شده است.
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