Vorsorgevollmacht ist laut BGH Urteil eine reine Vertretungsvollmacht

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Eine Vorsorgevollmacht ist nur eine Vollmacht zur rechtlichen Vertretung. Die darin benannte Person muss daher nicht in der Lage sein, die Vollmachtgeberin selbst zu betreuen und zu versorgen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem gestern veröffentlichten Urteil entschied. (Az: XII ZB 212/22)
2 سال پیش در تاریخ 1401/10/09 منتشر شده است.
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