Ist eine Kündigung eine eindeutige Erklärung des Widerrufs? | Im Interview mit Dr. Carsten Föhlisch

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Früher konnte der Verbraucher seinen Widerruf völlig frei erklären, sogar eine kommentarlose Rücksendung der Ware wurde als Widerrufserklärung anerkannt. Seit 13. Juni 2014 muss der Verbraucher eine eindeutige Erklärung abgeben. Das AG Bad Segeberg entschied, dass auch eine "Kündigung" eine solche eindeutige Erklärung ist.

Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.

Dr. Carsten Föhlisch
Bereichsleiter Recht der Trusted Shops GmbH (http://shop.trustedshops.com/), Of Counsel der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher Veröffentlichungen, u.a. „Das Widerrufsrecht im Onlinehandel“ und „Verbraucherschutz im Internet“ (C.H. Beck). Lehrbeauftragter der Universität Münster für IT-Recht.
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